Die Vorgaben für die Offene Kinder- und Jugendarbeit lassen sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ableiten.
Auftrag der Einrichtung ist es, für Kinder und Jugendliche ein wohnortnahes, bedarfsorientiertes Angebot zu planen und umzusetzen. Dabei sollen die spezifischen Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen sowie Sozialisationsbedingungen berücksichtigt werden.
Das grundlegende Ziel aller Arbeit im Haus ist die Befähigung zur Entwicklung einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Zur Zielerreichung verfolgt die Einrichtung die folgenden Zwischenziele
- Befähigung zu gesellschaftlicher Mit-Verantwortung
- Selbstbestimmung sowie individuelle und soziale Entwicklung
- Anregung zu sozialem Engagement
- Befähigung zu Mitbestimmung und Mitgestaltung
Die Aufgabe sozialer Arbeit und der Arbeit im Haus der Jugend ist nicht vorrangig, einen erwünschten Allgemeinzustand herzustellen, sondern den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Hinblick auf neue Sichtweisen, neue Interpretationsmöglichkeiten ihrer Situation und Umwelt zu unterstützen und zu individueller und sozialer Akzeptanz zu verhelfen.